Einladung zum Online-Themennachmittag „Klimaschützer Waldboden“
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es um die Klimaschutzleistungen des Waldes geht, wird meist von der Kohlenstoffspeicherung von Bäumen und weniger über die Funktion des Waldbodens gesprochen. Laut der aktuellen vierten Bundeswaldinventur sind im Waldboden jedoch rund 46 % der gesamten Menge des im Wald gespeicherten Kohlenstoffes eingelagert! Aber nicht nur als Kohlenstoffsenke spielt der Waldboden eine wichtige Rolle. Er speichert und filtert Wasser, speichert Nährstoffe und schützt vor Erosion. Der Waldboden ist das Fundament eines gesunden Ökosystems und damit enorm wichtig für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.
Mit unserem Online-Themennachmittag „Klimaschützer Waldboden“ am 26. November 2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr möchten wir Ihnen Ergebnisse aus drei verschiedenen Waldboden-Forschungsprojekten aus dem Waldklimafonds vorstellen. Im Anschluss werden wir diese mit eingeladenen Praxisvertretern diskutieren und bewerten. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Unter https://veranstaltungen.fnr.de/wald-seminare/programm finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenfrei. Die öffentliche Veranstaltung richtet sich an Waldbesitzende, Praktiker der Forstbranche wie Forstbetriebe, Baumschulen oder Selbstständige sowie (Forst-)Wissenschaftler, Naturschützer und forstlich Interessierte. Im Nachgang unserer Veranstaltungen werden die Vorträge und Videoaufzeichnungen unter https://veranstaltungen.fnr.de/wald-seminare/rueckblick online zur Verfügung gestellt. Mit der Seminarreihe „Wald-Themennachmittage“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ sowie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über den Waldklimafonds den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis und bieten eine Plattform, um miteinander über verschiedene Themen in den Diskurs zu kommen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Andreas Schütte
Geschäftsführer
Verantwortlich für den Inhalt: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
OT Gülzow
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Internet: www.fnr.de Vorsitzender des Vorstands: Bernt Farcke
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Inhaltlich Verantwortlicher: Dr.-Ing. Andreas Schütte Unter https://www.fnr.de/service/unsere-mailings können Sie Ihre Einstellungen ändern oder sich von unseren Mailings abmelden.
Wir wurden mit folgender E-Mail darüber informiert, dass die Förderrichtlinie RL WuF/2023 geändert wurde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. August 2024 wurde dir Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) geändert. Die wesentlichen Änderung sind folgende:
- Erhöhung der Festbeträge für Waldumbau: Für Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten erhöht sich der kalkulierte Fördersatz von 70 % auf 75 %, für Verjüngung in Schutzgebieten von 70 % auf 85 %.
- Förderausschluss für Wuchshüllen aus Plastik (Waldumbau): Bei Fördervorhaben sind nur noch Wuchshüllen aus biologisch abbaubarem Material aus biogenen Rohstoffen zulässig.
- Verwendung von Roteiche in Waldbrandschutzpflanzungen (Waldumbau – Liste der förderfähigen Baumarten): In Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A kann in Planungskorridoren für Waldbrandschutzpflanzungen (dokumentiert in Waldbrandschutzplan des Landkreises) sowie generell in 50 m breiten Korridoren entlang von Verkehrswegen des Bundes, des Landes und der Landkreise und entlang von Siedlungen Roteiche mit einem Flächenanteil bis < 50 % verwendet werden. Das Förderkriterium „überwiegend standortheimische Baumarten“ (> 50 %) muss gewahrt bleiben.
- Neuer Fördergegenstand „bodenschonende Holzrückung“: Gefördert wird das Vorrücken oder Rücken mit besonders bodenschonenden Verfahren: Rückepferd, ferngesteuerter Forst-Kleinraupe oder Seilkran.
Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der FRL WuF/2023 (https://www.smul-foerderung.sachsen.de). Die geänderte Förderrichtlinie wird am 5. September 2024 im Sächsischen Amtsblatt und im Internet (ReVoSax) veröffentlicht. Bis dahin wird eine vorläufige Lesefassung auf der Internetseite der FRL WuF/2023 zur Verfügung stehen.
Für die Fördergegenstände Waldumbau, forstlicher Wegebau und bodenschonende Holzrückung gibt es Merkblätter (s. Anlage), in denen alle wichtigen Informationen für einen Förderantrag zusammengefasst sind. Bei Förderanträgen für bodenschonende Holzrückung sind die im Merkblatt detailliert ausgeführten Fördervoraussetzungen zu beachten.
Verfügbarkeit von Fördermitteln für Waldumbau: Die Mittel für Auszahlungen im Jahr 2024 wurden bisher nicht vollständig freigegeben. Aktuell sind alle verfügbaren Mittel gebunden. Inzwischen wurde in einer Pressemitteilung des BMEL darüber informiert, dass die weitere Freigabe von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds beschlossen wurde. Voraussichtlich im September werden diese Mittel den Bundesländern zur Verfügung stehen, so dass dann auch wieder Bewilligungen für Förderanträge mit Auszahlungstermin 2024 möglich sind.
Förderanträge mit Auszahlungstermin ab 2025 können unabhängig davon nach wie vor bewilligt werden.
Nachhaltigkeitsprämie Wald
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass ab 20.11.2020 die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragt werden kann. Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf folgender Seite: http://www.bundeswaldpraemie.de. Es handelt sich um eine reine Unterstützung durch den Bund und Ansprechpartner bei Fragen ist die FNR.



