Wir laden im Rahmen unserer diesjährigen Fachexkursion am Freitag, den 21.06.2024 zu einer Teilnahme an der KWF-Tagung nach Schwarzenborn / Hessen ein. Die nach 2016 wieder stattfindende KWF-Tagung ist der forstliche Branchentreff in Deutschland und Europa.
Waldarbeit und Forsttechnik werden in allen Facetten in Theorie und Praxis mit vielen Innovationen vorgestellt.
Bitte informieren Sie sich gern weiterführend über beigefügte Links:
Bitte melden Sie sich direkt in der Geschäftsstelle an.
Merkblätter und Antragsunterlagen Stand 28.04.2021:
ThüringerRichtliniezurSicherungderKlimaschutzleitungderWälderHiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass ab 20.11.2020 die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragt werden kann. Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf folgender Seite: http://www.bundeswaldpraemie.de. Es handelt sich um eine reine Unterstützung durch den Bund und Ansprechpartner bei Fragen ist die FNR.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass am 23.10.2020 der o.g. Aufruf veröffentlicht wurde. Wir haben den Stichtag bewusst weit in den Januar 2021 gelegt, damit genügend Zeit bleibt um Projekte zu planen und Angebote einzuholen. Die Antragsformulare sind ebenfalls eingestellt.
Außerdem wurden die beiden Merkblätter noch geringfügig angepasst und die Regelungen zum Pestizideinsatz im Winterhalbjahr aktualisiert.
Alle Informationen finden sie auf unserer Förderseite:
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-wald-und-forstwirtschaft-rl-wuf-2014-4302.html
Um Information Ihrer Mitglieder wird gebeten. Bei Fragen stehen wir und die Bewilligungsbehörde gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Thomas Beier
Sachbearbeiter | Assistant Desk Officer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit informiere ich Sie, dass die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2020 gestern (16. September 2020) in Kraft getreten ist und voraussichtlich am 1. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wird. Gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung wurde die Zweckbindungsfrist für Erstaufforstungs- und Waldumbaumaßnahmen von 10 auf 8 Jahre reduziert. Ab sofort können Förderanträge nach der neuen RL WuF/2020 gestellt werden.
Die RL WuF/2020 sowie die Antragsformulare stehen auf der Internetseite zur Forstförderung zur Verfügung:
Die Merkblätter für die Waldschutzmaßnahmen und den Waldumbau werden in Kürze ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.
Bei den Waldschutzmaßnahmen gibt es viele Fälle, wo die Maßnahmen bereits durchgeführt wurden, der Antrag aber erst nach Inkrafttreten der neuen RL WuF/2020 eingeht. Gegenüber der RL WuF 2014 haben sich die Beihilferegelungen geändert, die Fördersätze für einige Maßnahmen wurden erhöht und es wurden die Kriterien für den Pflanzenschutzmitteleinsatz geändert. Daher gelten folgende Übergangsbestimmungen für die Beantragung von Waldschutzmaßnahmen:
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder und aktualisieren Sie die Links auf Ihren Internetseiten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Thomann
Referent – Desk Officer
Liebe Kollegen,
im Zusammenhang mit der Coronaviruspandemie gibt es zunehmend Anfragen von Waldbesitzern, ob ein Betreten des eigenen Wald zur Sturm- bzw. Käferholzaufarbeitung möglich sei.
Da die Meinungen zu dieser Problematik und damit einhergehend die Antworten an die Waldbesitzer heterogen waren, hatte ich die Geschäftsleitung um eine Aussage dazu gebeten. Diese liegt nun vor.